Problem:
Wer entscheidet, haftet – und dabei reicht es schon aus, dass Sie den Fehler eines Mitarbeiters nicht erkennen. Zum Beispiel muss eine ungeeignete EDV-Anlage teuer ergänzt oder ein Produkt wegen unzureichender Marktanalyse zurückgenommen werden, eine ungenaue Terminüberwachung führt zur Verjährung von Forderungen.
Der Gesetzgeber hat die Haftung von Geschäftsführern und Vorständen in besonders scharfer Weise geregelt:
Sie haften
- bei Verletzung der Sorgfaltspflicht mit ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe – auch wenn das Unternehmen selbst nur beschränkt haftet!
- schon bei leichter Fahrlässigkeit
- gesamtschuldnerisch.
Permanente Haftungsverschärfungen, eine gestiegene Anspruchsmentalität sowie gewachsene Klagebereitschaft haben die Situation für Entscheider maßgeblich verändert: Hinzu kommt, dass Manager und Aufsichtsräte zunehmend im Fokus einer immer kritischer werdenden Öffentlichkeit stehen.
Lösung:
Nutzen Sie unsere jahrzehntelange Erfahrung für eine D&O Versicherung mit bestmöglichem Deckungsschutz: Sie schützt Manager und Führungskräfte in Unternehmen und Non-Profit-Organisationen vor den weitreichenden Folgen von Pflichtverletzungen. Damit ein unternehmerischer Fehler nicht Ihre persönliche Existenz bedroht!
Aktuell: Die Finanzmarktkrise und ihre Folgen haben den Gesetzgeber veranlasst, Vorstände zukünftig umfangreicher in die Haftung zu nehmen (Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung: VorstAG): Auch hier haben wir für Sie die passende Lösung – sprechen Sie uns an.