Problem:
Der Gesetzgeber hat Ihnen als Arbeitgeber umfangreiche Verpflichtungen durch die Veränderung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Betriebsrente und den Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung übertragen. So haften Arbeitgeber bspw. aufgrund vernachlässigter Informations- und Dokumentationspflichten oder für die Anpassungsverpflichtung.
Lösung:
Wir bieten unseren Firmenkunden eine hohe Expertise im Bereich der Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere bei Gruppenverträgen. So ist es uns zum Beispiel möglich, eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung mit Beitragsbefreiung ohne Gesundheitsfragen zu realisieren.
Wir erstellen individuelle Konzepte für die Vorsorge von Organen und Führungskräften (z. B. Gesellschafter / Geschäftsführer: GGF-Versorgung) und unterstützen Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Regularien zur betrieblichen Altersversorgung.
Unsere kompetente und ganzheitliche Beratung umfasst
- Information über die gesetzlichen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung
- Ermittlung des geeigneten Durchführungsweges einer betrieblichen Altersversorgung
- Ausschreibung und Auswahl des Anbieters
- Implementierung der betrieblichen Altersversorgung (Erstellung einer Versorgungsordnung) unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und Vermeidung von Haftungsrisiken des Arbeitgebers
- Beratung Ihrer Mitarbeiter in Vorträgen und Einzelgesprächen
- Abwicklung aller Verwaltungsarbeiten
- Unterstützung bei Abwicklung von Leistungsfällen
- Beratung bei der Einrichtung und Verwaltung von Arbeitszeitkonten
- Einrichtung und Betreuung internationaler Versorgungswerke